Mitgliedschaft
Unser Chor ist ein eingetragener Verein.
Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Mitgliedsbeitrag:
60 € pro Jahr
Schüler*innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende und Menschen mit Behinderung wird ein um 15 € reduzierter Mitgliedsbeitrag berechnet.
Mitglieder*innen der Musikgemeinschaft Witten Ost wird auf Antrag ein um 12 € reduzierter Mitgliedsbeitrag berechnet.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und kann jederzeit wieder schriftlich gekündigt werden.
Sie erlischt automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag bis zum 30.Juni eines Geschäftsjahres nicht entrichtet ist.
(Eine Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach dem 30. Juni des Geschäftsjahres stellt einen „Wiedereintritt“ dar.
Der „Wiedereintritt“, d.h. Rückerlangung der Mitgliedschaft, wird nur wirksam, wenn eine „Wiedereintritts“-Gebühr von 10,00€ entrichtet wird.)
Unser Chor ist ein eingetragener Verein.
Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Mitgliedsbeitrag:
60 € pro Jahr
Schüler*innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende und Menschen mit Behinderung wird ein um 15 € reduzierter Mitgliedsbeitrag berechnet.
Mitglieder*innen der Musikgemeinschaft Witten Ost wird auf Antrag ein um 12 € reduzierter Mitgliedsbeitrag berechnet.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und kann jederzeit wieder schriftlich gekündigt werden.
Sie erlischt automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag bis zum 30.Juni eines Geschäftsjahres nicht entrichtet ist.
(Eine Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach dem 30. Juni des Geschäftsjahres stellt einen „Wiedereintritt“ dar.
Der „Wiedereintritt“, d.h. Rückerlangung der Mitgliedschaft, wird nur wirksam, wenn eine „Wiedereintritts“-Gebühr von 10,00€ entrichtet wird.)

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